Termine / Gebühren / Kontakt
Termine
Termine nach telefonischer Absprache
Notdienstzeiten
Termine die nach 18.00 Uhr angemeldet werden, fallen in die Notdienstzeit
Termine am Wochenende und an Feiertag fallen ebenso in die Notdienstzeit
Gebühren
Leistungen allgemein
Die tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.
Die Einhaltung der GOT ist für Tierärzte verpflichtend.
Weitere Informationen dazu finden sie unter:
www.bundestierärztekammer.de
Leistungen Notdienst
Im Notdienst gelten verpflichtend höhere Gebühren für Leistungen.
Im Notdienst wird zusätzlich eine Notdienstgebühr erhoben.
Die Notdienstgebühr entfällt, falls ein geplanter Nachbesuch am Wochenende statt findet.
Weiter Informationen dazu finden sie unter:
www.bundestierärztekammer.de
Wegegeld
Die Anfahrt wird Kilometer genau abgerechnet.
Das Wegegeld wird anteilig berechnet, wenn in einem Stall/ Ort mehrere Pferde behandelt werden.
Hausbesuchsgebühr
Die Hausbesuchsgebühr wird nicht anteilig berechnet. Pro Tierbesitzer/ Tierhalter wird die Gebühr einmal berechnet. Werden mehrere Pferde eines Tierbesitzer/ Tierhalters behandelt, entfällt die Gebühr für die weiteren Pferde des Besitzers. Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb sind von der Gebühr befreit.
Bezahlung
Im Fall einer Notfallkonsultation / Erstkonsultation ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung vor Ort üblich.
Im Regelfall erfolgt eine Patienten- und Besitzerdatenerfassung vor Ort, die Rechnung wird zugestellt.